Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Listico GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Anbieterkennzeichnung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Listico GmbH, [Deine Adresse], Deutschland (nachfolgend „Anbieter“ oder „Listico“) und ihren Kunden. (2) Das Angebot von Listico richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Listico ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Listico in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und detaillierter Funktionsumfang
(1) Listico stellt dem Kunden eine modulare Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den vom Kunden einzeln beauftragten Modulen. Diese umfassen im Einzelnen:
Modul „Objekt- & Prüfmanagement“:
Ermöglicht die digitale Erfassung und Verwaltung von Betriebsmitteln und Objekten.
Unterstützung von Mehrfachprüfungen je Objekt sowie die Dokumentation von Prüfhistorien.
Automatisierte Überwachung und Anzeige von Prüfintervallen sowie Standortverläufen der Objekte.
Archivierungsfunktion für ausgesonderte oder stillgelegte Objekte zur Erfüllung von Nachweispflichten.
Modul „Digitales Verbandbuch“:
Digitale Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen gemäß den Vorgaben der DGUV.
Bereitstellung einer QR-Code-Funktion zur schnellen, mobilen Erfassung von Vorfällen direkt am Unfallort.
Revisionssichere Speicherung der Einträge unter Berücksichtigung der besonderen Datenschutzanforderungen für Gesundheitsdaten.
Modul „Gefährdungsbeurteilung & Unfallanalyse“:
Strukturierte Erstellung und Verwaltung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Tools zur Analyse von Arbeitsunfällen und Exportfunktionen für Unfallanzeigen an Sozialversicherungsträger.
Verwaltung von Betriebsstätten und standortbezogenen Risikoprofilen.
Modul „Dokumentenmanagement & Filecenter“:
Zentraler Speicherort für prüfungsrelevante Unterlagen, Reparaturanleitungen und Ersatzteillisten.
Möglichkeit zum Mehrfachupload von Dokumenten und deren direkte Verknüpfung mit Objekten oder Prüfberichten.
Modul „Sicherheitsbegehungen & mobile Dokumentation“:
Funktion zur mobilen Durchführung von Begehungen inklusive Fotodokumentation und Mängelprotokollierung.
Automatisierte Weiterleitung von festgestellten Mängeln an verantwortliche Personen innerhalb der Plattform.
Modul „Koordination von Vermietobjekten“: * Digitale Verwaltung und Disposition von Mietgegenständen und Fuhrpark.
Überwachung von Verfügbarkeiten, Mietzeiträumen und Rückgabefristen.
Dokumentation des Objektzustands bei Übergabe und Rücknahme (digitales Protokoll).
Hinweis: Listico stellt lediglich die Software zur Koordination bereit. Der Anbieter wird nicht Vertragspartner der Mietverträge zwischen dem Kunden und dessen Mietern.
Modul „Firmen- & Benutzerverwaltung“:
Mandantenfähige Verwaltung mehrerer Firmen oder Tochtergesellschaften innerhalb eines Accounts.
Anlage benutzerdefinierter Eingabefelder zur individuellen Anpassung der Datenmasken an betriebliche Besonderheiten.
Differenziertes Rollen- und Rechtesystem zur Steuerung der Zugriffsrechte für verschiedene Benutzergruppen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Module im Zuge der technischen Weiterentwicklung anzupassen, sofern die wesentlichen Leistungsmerkmale erhalten bleiben. Ein Anspruch auf Beibehaltung spezifischer Design-Elemente oder nicht vertragswesentlicher Nebenfunktionen besteht nicht.
§ 3 Testphase (Trial-Account) und Umwandlung
(1) Listico räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Software nach Registrierung für einen begrenzten Zeitraum (Trialzeit) kostenlos zu testen. (2) Während der Trialzeit stehen alle Module zur Verfügung. Ein Anspruch auf dauerhafte Datenspeicherung oder Support besteht während der Testphase nicht. (3) Der Trial-Account ist auf die Evaluierung der Software beschränkt. Eine produktive Nutzung für gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationen erfolgt in dieser Phase auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 4 Vertragsschluss und elektronische Beauftragung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag kommt durch ein Angebot und eine Annahme in Textform (E-Mail) zustande. (2) In der Regel fordert der Kunde nach der Testphase ein Angebot an oder übermittelt eine Beauftragung per E-Mail. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Listico die Beauftragung bestätigt oder die kostenpflichtigen Module im Account des Kunden freischaltet. (3) Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er die Software in der Testphase auf Eignung für seine betrieblichen Zwecke geprüft hat.
§ 5 Nutzungsrechte und Lizenzbeschränkungen
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Laufzeit begrenztes Recht, die Software über einen Webbrowser für seine internen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. (2) Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Teile der Software zur Erstellung einer eigenen Anwendung zu verwenden. (3) Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsrechte, ist Listico zur sofortigen Sperrung des Accounts und zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Listico strebt eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind:
Geplante Wartungsarbeiten (in der Regel nachts oder am Wochenende).
Störungen der Internetverbindung des Kunden oder dessen IT-Infrastruktur.
Störungen durch höhere Gewalt oder Drittverschulden. (2) Listico betreibt eine Beta-Umgebung zur Entwicklung neuer Funktionen. Die Produktivumgebung (tool.listico.de) ist hiervon getrennt. Listico garantiert keine Fehlerfreiheit von Funktionen innerhalb der Beta-Umgebung; deren Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die korrekte und vollständige Eingabe seiner Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Prüfintervallen, die Zuordnung von Gefährdungsbeurteilungen und die Dokumentation im Verbandbuch. (2) Der Kunde hat seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Listico unverzüglich zu informieren. (3) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige eigene Exporte seiner Daten vorzunehmen (Datensicherungsexport), um im Falle eines Systemausfalls über die notwendigen Nachweise für Behörden oder Berufsgenossenschaften zu verfügen.
§ 8 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Die Vergütung für die Nutzung der Software erfolgt als Jahresentgelt im Voraus. (2) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. (4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Listico berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. (2) Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. (3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend). (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Insolvenz des Kunden, schwerwiegender Vertragsverstoß) bleibt unberührt.
§ 10 Haftung und Schadensersatz (Maximale Absicherung)
(1) Listico haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet Listico nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Listico nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vom Kunden gezahlten Jahresentgelts. (4) Haftungsausschluss für Compliance-Schäden: Listico haftet nicht für Bußgelder, Strafen oder Schadensersatzforderungen Dritter (z. B. Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften), die daraus resultieren, dass der Kunde seine gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten versäumt hat, selbst wenn die Software eine Erinnerungsfunktion enthält. Die finale Überwachungspflicht verbleibt beim Kunden. (5) Listico haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine regelmäßigen Datensicherungen (Exporte) durchgeführt hat.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Listico verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO). Hierzu schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). (2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einwilligung seiner Mitarbeiter zur Speicherung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten im Verbandbuch) einzuholen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. (3) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Borken/Westfalen. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.